Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) finden keine Anwendung, es sei denn, der Fotograf Boris Mehl (im Folgenden: Auftragnehmer) hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten digitalen oder analogen Produkte, unabhängig von der technischen Form oder dem Medium. Hierzu zählen insbesondere:

  • Negative
  • gedruckte oder belichtete Papierbilder
  • Fotobücher und Hochzeitsalben
  • digitale Bilder in Onlinegalerien
  • auf Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos

2. Vertragsschluss

2.1 Der Auftraggeber kann die Anfertigung von Fotos telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular der Internetseite des Auftragnehmers anfragen. Eine Anfrage stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

2.2 Auf Anfrage des Auftraggebers unterbreitet der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein verbindliches Angebot zur Anfertigung der Fotos.

2.3 Das Angebot des Auftragnehmers hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.

2.4 Die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Mit der Annahme kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

2.5 Erfolgt die Annahme nach Ablauf der Frist gemäß Ziffer 2.3, gilt diese als neues Angebot des Auftraggebers, das der Auftragnehmer ausdrücklich annehmen kann. Einer Annahme steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder Vorschussrechnung übersendet.

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (z. B. Wegbeschreibungen, Zeitpläne, Sonderwünsche).

3.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass das Fotografieren an den jeweiligen Orten erlaubt ist. Durch Fotografierverbote entstehende Wartezeiten gelten als Arbeitszeit.

3.3 Der Auftraggeber erkennt an, dass Fotos dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen bezüglich Stil, Bildauffassung, Aufnahmeort oder eingesetzter Technik sind ausgeschlossen.

3.4 Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind zusätzlich zu vergüten.

3.5 Sofern eine Fotobox (Photobooth o. Ä.) mietweise überlassen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber zu einem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung haftet der Auftraggeber.

3.6 Der Auftraggeber trägt das Risiko für Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere:

  • Witterungseinflüsse bei Außenaufnahmen
  • fehlende oder verspätete Bereitstellung von Produkten oder Requisiten
  • Reisesperren
  • Nichterscheinen angekündigter Personen
  • höhere Gewalt

4. Pflichten des Auftragnehmers

4.1 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen persönlich als Einzelfotograf. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht.

4.2 Der Auftragnehmer fotografiert im vertraglich vereinbarten Umfang. Eine Verlängerung der Begleitzeit ist nach Absprache möglich.

4.3 Die Fotos werden in einem gängigen Dateiformat (z. B. JPEG) geliefert. Ein Anspruch auf Herausgabe von RAW-Dateien besteht nicht.

4.4 Die Übergabe der Fotos erfolgt spätestens sechs Wochen nach dem Fototermin. Für Zusatzprodukte (z. B. Hochzeitsalben) wird ein individueller Übergabetermin vereinbart.

5. Vergütung und Auslagen

5.1 Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Zeitraum, wird jede angefangene halbe Stunde zusätzlich berechnet.

5.2 Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises fällig. Die Zahlung ist innerhalb von sieben Tagen zu leisten.

5.3 Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, ist der Auftragnehmer nach Mahnung berechtigt, die Leistung zu verweigern. Gesetzliche Rücktritts- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.

5.4 Der Restbetrag ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung, frühestens jedoch nach Übergabe der Fotos, fällig.

5.5 An- und Abreisen erfolgen ab Berlin. Fahrten bis 50 km werden pauschal mit 0,50 €/km berechnet. Darüber hinausgehende Strecken sowie Bahn-, Flug- und Übernachtungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

5.6 Sofern vereinbart, stellt der Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung. In der Regel sind zwei Übernachtungen erforderlich.

5.7 Sonstige Kosten wie Material, Parkgebühren, Porto oder Verpackung sind nicht im Honorar enthalten. Verpflegung während der Reportage ist unentgeltlich bereitzustellen.

5.8 Bei kostenfreien (TFP-)Shootings erklärt sich das Model mit einer zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzung und Veröffentlichung der Fotos durch den Auftragnehmer einverstanden. Das Recht zur Nutzung und Veröffentlichung darf der Auftragnehmer auf Dritte übertragen. Ein Anspruch des Models auf Namensnennung besteht nicht.

5.9 Als Gegenleistung erhält das Model eine Auswahl von fertig bearbeiteten Fotos aus dem Shooting zeitnah nach dem Shooting zur Verfügung gestellt. Diese Fotos darf das Model ausschließlich für seine Eigenwerbung (Website, Sedcard, Modelbook, Bewerbungen usw.) verwenden. Bei einer Veröffentlichung der Fotos ist der Fotograf mit seinem vollen Namen als Urheber zu bezeichnen.

6. Auftragsänderungen, Kündigung

6.1 Im Falle einer Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6.2 Bei Kündigung durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer Schadensersatz gemäß Ziffer 5.2 verlangen, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

6.3 Kann der Auftragnehmer den Auftrag aus von ihm zu vertretenden Gründen (z. B. Krankheit) nicht durchführen, wird die Anzahlung vollständig erstattet.

6.4 Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.

7.2 Der Auftraggeber erhält einfache Nutzungsrechte für private Zwecke. Die Rechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.

7.3 Die Auswahl der Fotos erfolgt durch den Auftragnehmer. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher Aufnahmen besteht nicht.

7.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotos zur Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration zu verwenden (z. B. Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine).

7.5 Wird die Nutzung zu Werbezwecken durch die Auftraggeber ausdrücklich ausgeschlossen, erhöht sich der Vergütungsanspruch um 15 %.

7.6 Andere Dienstleister (z. B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner) dürfen Fotos nur nach vorheriger Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden.

8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

8.3 Die Haftung ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind nur ersatzfähig, soweit sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung typischerweise zu erwarten sind.

8.4 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8.5 Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Abtretung

9.1 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen berechtigt. Gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte.

9.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung zulässig.

10. Datenschutz

10.1 Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses aus.

10.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Informationen weiteren beteiligten Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung in Berührung kommen.

10.3 Der Auftragnehmer beantwortet gegebenenfalls auftretende Rückfragen und hält gedruckte Ausfertigungen des Informationsblattes im Rahmen der Veranstaltung bereit.

11. Textform

11.1 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt unberührt.

12. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

12.1 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

12.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Berlin.

12.3 Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

12.4 Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.